Kompetenter Brandschutz aus einer Hand
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Leistungen

 

Brandschutznachweise für den Neubau, Umbau und Modernisierung für Wohn- und Gewerbegebäude sowie Sonderbauten
Als Fachplaner und Sachverständiger für vorbeugenden, baulichen und anlagentechnischen Brandschutz erstelle ich Brandschutzkonzepte, -gutachten und Brandschutznachweise auf der Grundlage der Landesbauordnungen und den erlassenen Vorschriften für Ihr Bauvorhaben. Mein Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Durch Visualisierungen in den Brandschutzplänen geben wir Ihnen die Möglichkeiten Probleme noch schneller zu erkennen und Lösungen besser darzustellen. Zur Durchsetzung des 4-Augen-Prinzipes erfolgt eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. durch Prüfingenieure für Brandschutz.
Brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung
Mit der Tätigkeit als Sachverständiger für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung erfolgt eine qualifizierte Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Dem Bauherren, den bauleitenden Architekten und den ausführenden Fachfirmen wird baubegleitend Hilfe und Unterstützung bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes auf dem Gebiet des Brandschutzes gegeben.
Mögliche Mängel werden im Vorfeld bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes erkannt und aus dem Weg geräumt. Als Abschluss stehen Abnahmen durch Sachverständige an. Für diese und den Bauherren werden für die relevanten Bauteile und die technischen Brandschutzanlagen Zertifikate, Zulassungsbescheide und Dokumentation zusammengestellt.
Brandlastermittlung nach DIN 18 230 – 1
Insbesondere im Industriebau ist es erforderlich zur Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer der Tragkonstruktion die zu erwartende Brandbelastung auf die Bauteile zu ermitteln. Mit der DIN 18230 wurde den Planern ein Mittel in die Hand gegeben um effektiv zu planen. Auch für andere Bauprojekte wird zur Nachweisführung für Abweichungen von bauordnungs-rechtlichen Vorgaben zum Feuerwiderstand die Brandlastberechnung durchgeführt um Erleichterungen durchzusetzen.
Rettungswegkonzepte
Rettungswegkonzepte beinhalten neben der Analyse der baulichen Gegebenheiten der Rettungswege in einem Gebäude auch die anlagentechnischen Bedingungen um die Rettungswege für die darauf angewiesenen Personenströme nutzbar und sicher zu gestalten.
Löschwasserrückhaltung
Das Erfordernis der Rückhaltung verunreinigten Löschwassers ergibt sich aus dem Besorgnis-Grundsatz des Wasserrechtes § 19 g, Abs. 1 (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit der Regelung des § 3 der Anlagenverordnung. Maßnahmen zur Vermeidung von Löschwasserschäden werden notwendig, wenn im Brandfall in Verbindung mit Löschwasser schädliche Stoffe, insbesondere wassergefährdende Stoffe, freigesetzt werden können. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Löschwasserrückhalteplänen und ermitteln die notwendige Größe der Löschwasserrückhalteeinrichtungen.
Erstellung von Ex-Schutz-Gutachten
Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStattV) ist jeder Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Für nach dem 03.10.2002 erstmalig in Betrieb genommene Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe in explosionsgefährdeten Bereichen muss ein Explosionsschutzdokument vor Aufnahme der Tätigkeit erstellt werden. Für bereits vor dem 03.10.2002 in Betrieb genommene Anlagen und Einrichtungen mit explosionsgefährdeten Bereichen gab es hingegen eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2005.
Feuerwehr- und Rettungswegpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind Entscheidungshilfen der Feuerwehr um eine taktisch richtige Gefahrenabwehr und Brandbekämpfung durchführen zu können. Diese Pläne sind mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen und aller 2 Jahre auf Aktualität zu überprüfen.

Rettungswegpläne nach DIN ISO 23601 (ehemals DIN 4844-3) und BGV A8 sind Orientierungshilfen innerhalb eines Gebäudes um im Gefahrenfall schnell den Rettungsweg zu erreichen und Hilfsmittel für die Erste Hilfe und Brandbekämpfung aufzufinden.

Brandschutzordnungen
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096, bestehend aus den Teilen A, B und C ist eine organisatorische Notwendigkeit, um den vorbeugenden Brandschutz durchzusetzen und die betrieblichen Bedingungen so zu gestalten, dass Bränden vorgebeugt wird und im Brandfall eine schnelle und wirkungsvolle Erstbrandbekämpfung sowie Gebäuderäumung durchgeführt werden kann.
Erstellen von Brandschutzbedarfsplänen
Brandschutzbedarfspläne dienen der Gemeinde zur Festlegung der Größe und Ausstattung ihrer Feuerwehr. An Hand des zu erreichenden Schutzzieles (Hilfsfristen, Funktionsstärke und Erreichungsgrad) wird eine Risikoanalyse für das entsprechende Territorium hinsichtlich der vorhandenen Gefahren, gefährdeten Objekte und Personen durchgeführt. Der Brandschutzbedarfsplan ist mit dem zuständigen Leiter der Feuerwehr abzustimmen und durch Ratsbeschluss festzustellen.